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§ 1 Geltung der Bedingungen1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Hackbrett Custom Longskates erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn die Hackbrett Custom Longskates ihnen nicht nochmals nach Eingang bei Hackbrett Custom Longskates ausdrücklich widerspricht.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Hackbrett Custom Longskates sie schriftlich bestätigt. § 2 Angebot und Vertragsschluss1. Die Angebote von Hackbrett Custom Longskates sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen, fernschriftlichen, im Falle der persönlichen Anwesenheit der mündlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. 3. Die Verkaufsangestellten der Hackbrett Custom Longskates sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. 4. Überschreitet ein Käufer durch Abruf sein Kreditlimit, so ist Hackbrett Custom Longskates von der Lieferverpflichtung entbunden. 5. Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich einbezogen werden, gilt ein Vertrag als aufgelöst, sofern die Voraussetzungen von § 2 Ziffer 1 nicht vorliegen. 6. Soweit sich Angebot und Annahme auf Herstellung und Lieferung eines Longboards beziehen, ergeben sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus den § 631 ff BGB, es sei denn die vorliegenden AGB bestimmen Abweichendes. § 3 Preise1.Soweit nichts anderes angegeben, hält sich Hackbrett Custom Longskates an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.2.Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer (gilt nur für Händler - Endkunden sehen im Shop Preise inklusive der MwSt.) ab Lager Freiburg. 3. Alle Bilder, auf der Homepage genutzt werden, um Ware darzustellen, sind lediglich Beispielfotos. Sie stellen das jeweilige Produkt nicht unbedingt dar, sondern dienen nur zu Veranschaulichung. Die Artikel können vom Foto abweichen. § 4 Liefer- und Leistungszeit1.Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Hackbrett Custom Longskates steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Hackbrett Custom Longskates durch Zulieferer und Hersteller.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die Hackbrett Custom Longskates die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von Hackbrett Custom Longskates zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig ob diese Ereignisse bei Hackbrett Custom Longskates, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen Hackbrett Custom Longskates, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet. 3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird Hackbrett Custom Longskates von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Hackbrett Custom Longskates nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde. 4. Sofern Hackbrett Custom Longskates die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für jede vollendete Woche des Verzuges. § 5 Annahmeverzug1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist Hackbrett Custom Longskates berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Hackbrett Custom Longskates kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.2.Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an Hackbrett Custom Longskates als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens jedoch 25,56 Euro, zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann Hackbrett Custom Longskates den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. 3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Hackbrett Custom Longskates die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Hackbrett Custom Longskates ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. § 6 LiefermengeSichtbare Mengendifferenzen müssen Hackbrett Custom Longskates und dem Frachtführer sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 2 Tagen nach Warenerhalt schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.§ 7 Gefahrenübergang2. Bei persönlicher Abnahme geht die Gefahr gem. § 446 BGB mit Übergabe auf den Käufer über.§ 8 Gewährleistung und Haftung1. Die Gewährleistung beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate.2. Sie erstrecken sich nicht auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder Verwendung oder Weiterverwendung beschädigter Ware. Die Gewährleistung erlischt, soweit Reparatur oder Änderungen an den Produkten vorgenommen werden. 3. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der Hackbrett Custom Longskates oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwenden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so ist die Gewährleistung ausgeschlossen. 4. Die Gewährleistung beinhaltet nach Wahl des Käufers Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen. Hackbrett Custom Longskates kann die vom Käufer gewählte Art der Nachbesserung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung, sofern diese nicht ebenfalls nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. In diesem Fall oder wenn die Nachbesserung endgültig fehlgeschlagen ist, kann der Kunde nach seiner Wahl eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt erklären. 5. Hat Hackbrett Custom Longskates zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache geliefert oder ist der Kunde vom Vertrag zurückgetreten, so hat der Kunde die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer. 6. Der Kunde kann an die bestellten Waren Qualitätsansprüche nur in einer Höhe stellen, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der Bestellten gestellt werden können. 7. Der Kunde ist verpflichtet, das bemängelte Produkt nach Erhalt der mangelfreien Sache unverzüglich an Hackbrett Custom Longskates zurückzusenden. Die Lieferung erfolgt unfrei. Sollte sich herausstellen, dass kein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt ist der Käufer verpflichtet, Hackbrett Custom Longskates alle Auslagen zu ersetzen, die zur Überprüfung der bemängelten Sache nötig waren. Zusätzlich ist er zur Rückerstattung des vermögenswerten Vorteils verpflichtet, den er durch die Übereignung des mangelfreien Produktes erlangt hat. Alternativ kann Hackbrett Custom Longboards auch die Rückerstattung des mangelfreien Produktes verlangen, unter gleichzeitiger Rücksendung des bemängelten Produktes auf Kosten des Käufers. In diesem Fall sind durch den Käufer auch evtl. gezogene Nutzungen herauszugeben und ist die durch Gebrauch verursachte Wertminderung zu ersetzen. 8. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügenpflicht der §§377 ff HGB bleibt unberührt. Für offensichtliche Fehler gilt die Vermutung des § 476 BGB nicht. 9. Im Falle des Rückgriffs des Kunden nach §§ 478 ff BGB beschränkt sich die Haftung von Hackbrett Custom Longskates auf die Abtretung der eigenen Ansprüche gegen den Vorlieferanten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Hackbrett Custom Longskates Die Firma Hackbrett Custom Longskates weist darauf hin, dass jeder Kunde das Recht auf Widerruf und Rückgabe nach §3 des Fernabsatzgesetzes hat. § 9 Eigentumsvorbehalt1.Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Hackbrett Custom Longskates aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden Hackbrett Custom Longskates vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die Hackbrett Custom Longskates auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.2.Die Ware bleibt Eigentum von Hackbrett Custom Longskates (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für Hackbrett Custom Longskates als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne Hackbrett Custom Longskates zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für Hackbrett Custom Longskates grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. 3.Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Die Hackbrett Custom Longskates ermächtigt ihn unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt. 4.Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von Hackbrett Custom Longskates hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. 5.Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist Hackbrett Custom Longskates berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. § 10 Zahlung1.Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-bar (Euroscheck) oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr, bei Postversand (z. B. Wertpaket) gegen Transportschaden versichert werden.2.Im Rahmen eines Werklieferungsvertrages über ein Custom Longboards entsteht der Kaufpreisanspruch gem. § 641 I BGB mit Abnahme des Produktes durch den Käufer. Im Einzelfall kann schriftlich ein Vergütungsanspruch nach Fertigstellungsabschnitten vereinbart werden. 3.Hackbrett Custom Longskates ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Hackbrett Custom Longskates berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten. 4.Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Hackbrett Custom Longskates über den Betrag verfügen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. 5.Gerät der Käufer in Verzug, so ist Hackbrett Custom Longskates berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 % über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen. 6.Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist Hackbrett Custom Longskates berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen. 7.Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. § 11 AbtretungsverbotDie Abtretung von Forderungen gegen Hackbrett Custom Longskates an Dritte ist ausgeschlossen, sofern Hackbrett Custom Longskates der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. § 8 Ziffer 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.§ 12 HaftungsausschlussSchadensersatzansprüche – mit Ausnahme der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung vertragswesentlicher Rechte und Pflichten (sog. Kardinalpflichten) – sind insofern ausgeschlossen, als sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Hackbrett Custom Longskates oder ihrer Verkäufer oder Angestellter beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt unberührt.jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit von Hackbrett Custom Longskates. Hackbrett Custom Longskates ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. § 13 Verwendung der Produkte1.Die Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung auf ebener Strecke bei mäßiger Geschwindigkeit vorgesehen.2.Die Verwendung der Produkte in Extremsituationen wie z.B. Downhill-Fahrten oder der Einsatz bei Rennwettkämpfen erfolgt auf eigene Gefahr, es sei denn Hackbrett Custom Longskates sichert dem Käufer bei Vertragsschluss schriftlich eine Eignung zu bestimmten Zwecken zu. Einsatzmöglichkeiten, die auf der Homepage von Hackbrett Custom Longskates oder in einem Prospekt aufgeführt werden gelten nicht als Zusicherung einer bestimmten Eignungsmöglichkeit. Hackbrett Custom Longskates wird jedoch auf seiner Homepage oder in Prospekten auf diesen Sachverhalt nochmals gesondert hinweisen. 3. Für Produkte, die nicht von Hackbrett Custom Longskates selbst entworfen bzw. produziert worden sind, wird ausdrücklich auf die Produktspezifikationen und Verwendungsanweisungen der jeweiligen Hersteller verwiesen. 4.Gewährleistungsansprüche bei Mängeln nach § 8 dieser AGB ergeben sich nur, wenn die Nutzung im Rahmen der Nr. 1 bzw. der Nr. 2 S. 1 HS 1 erfolgte. § 14 GeheimhaltungDer Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von Hackbrett Custom Longskates zugänglich werdenden Informationen, die auf Grund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von Hackbrett Custom Longskates erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheimzuhalten und sie - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.§ 16 Datenschutz und DatenspeicherungHackbrett Custom Longskates ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.§ 17 Export1. Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen, EU- und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der Käufer hat für das Einholen der Ausfuhrgenehmigungen beim Bundesausfuhramt Eschborn selbst zu sorgen. Er ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.2. Der Käufer sichert zu, dass er die Produkte oder technischen Daten, die er von Der Hackbrett Custom Longskates erhalten hat, insbesondere in die folgenden Länder nicht direkt oder indirekt exportieren oder reexportieren wird: Kuba, Iran, Libyen, Sudan, Nordkorea, Irak, Syrien, Ruanda, oder in jene anderen Länder, für die die US-amerikanische Regierung oder jede andere behördliche Einrichtung zum Zeitpunkt des Exportes oder Re-Exportes eine von der US-amerikanischen Regierung gültige Genehmigung oder andere behördliche Genehmigung benötigt, ohne zuvor die schriftliche Genehmigung des US-amerikanischen Wirtschaftsministeriums und/oder einer anderen US-amerikanischen behördlichen Einrichtung eingeholt zu haben. § 18 Anwendbares Recht1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Hackbrett Custom Longskates und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Freiburg Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Hackbrett Custom Longskates ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen. Weiterhin ist Freiburg Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung.2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Stand: Februar 2003 |
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